Abmahnen von Tauschbörsennutzern wird schwieriger

6. August 2008 by dsl-portal.net
 

Für die Medienindustrie wird es in Zukunft nicht mehr so leicht sein, die Daten von Tauschbörsennutzern zu ermitteln. Der bisherige Weg über Massenanzeigen scheitert immer öfter, da kaum ein DSL Anbieter noch die Verbindungsdaten von Flatrate-Kunden speichert. Zudem sind immer mehr Staatsanwälte nicht bereit, wegen des Tauschens urheberrechtlich geschützter Werke die Inhaber von DSL Anschlüssen zu ermitteln. Nur in wenigen Fällen wurden in der Vergangenheit Tauschbörsennutzer verklagt, meist blieb es bei Schadensersatzforderungen und Abmahngebühren.

Einheitliche Leitlinien

Die Generalstaatsanwaltschaften in Deutschland haben Leitlinien erarbeitet, um mit den massenhaften Anzeigen einheitlich umzugehen. Sämtliche Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen werden inzwischen dazu angehalten, nur noch solche Tauschbörsennutzer zu ermitteln, die über 3000 Musikstücke oder über 200 Filme verbreitet haben. Ähnliches wurde von den Generalstaatsanwaltschaften in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt empfohlen. Jedoch hat jeder einzelne Staatsanwalt nach wie vor die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie er in einzelnen Fällen vorgeht.

Neues Gesetz zur Durchsetzung geistigen Eigentums ab September

Ein neues Gesetz, das am 1. September in Kraft treten soll, gesteht Rechteinhabern gegenüber DSL Anbietern nur bei Urheberrechtsverletzungen in „gewerblichem Ausmaß“ einen Anspruch auf Auskunft über Nutzerdaten zu. Was genau darunter zu verstehen ist, bleibt bis auf weiteres unklar. Wer mit Raubkopien Geld verdient oder Kinofilme schon vor ihrem offiziellen Start verbreitet, dürfte jedoch sicher strafrechtlich verfolgt werden.

Rubrik Verschiedenes


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