Musikindustrie schießt sich auf P2P-Server ein
Die Musikindustrie meldet einen Erfolg im Kampf gegen das illegale Verbreiten von Musikstücken im Internet. Das Landgericht Hamburg habe den Betreiber eines Filesharing-Servers in einer heute zugestellten einstweiligen Verfügung dazu verurteilt, seinen Rechner vom Netz zu nehmen, solange dort Dateien illegal zum Download angeboten werden. Andernfalls drohe ihm ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Ordnungshaft. Auf den Betreiber kommen laut IFPI nun Gerichts- und Anwaltskosten in Höhe von rund 5.000 Euro zu.
Weltweite Vernetzung über zentrale Server
Das Funktionsprinzip einer Tauschbörse basiert darauf, dass sich die Nutzer über zentrale Knotenpunkte, so genannte Hubs oder Server, weltweit vernetzen. Auf ihnen sind Informationen darüber gespeichert, wo die von Tauschbörsennutzern gesuchten Dateien zu finden sind. Weil die Server selbst keine Files zum Download anbieten, mussten die Kläger mit der so genannten Störerhaftung argumentieren. Dem Gericht zufolge hat der Serverbetreiber „willentlich und kausal an der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt“. In Belgien wurde jüngst ein DSL Anbieter dazu verurteilt, das Hoch- und Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen im Internet mit technischen Maßnahmen zu unterbinden.
Deutsche luden 374 Millionen Musikstücke in 2006
Die Deutschen Phonoverbände, die den Betroffenen verklagt hatten, ließen verlauten, in Zukunft verstärkt gegen Betreiber von Filesharing-Servern vorzugehen, die das illegale Tauschen von Dateien ermöglichen. Allein im Jahr 2006 seien in Deutschland 374 Millionen Musikstücke über Tauschbörsen heruntergeladen worden. Der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft schätzt den dadurch entstandenen Schaden auf 6 Milliarden Euro.
Rubrik Verschiedenes
Lesen Sie dazu auch: