Ein Viertel der Deutschen surft am Arbeitsplatz

13. Juli 2007 by dsl-portal.net
 
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Immer mehr Menschen nutzen laut einer aktuellen Studie des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien das Internet am Arbeitsplatz. Im letzten Jahr waren es bereits 27 Prozent der Deutschen im Alter von 16 bis 74 Jahren. Im Jahr 2005 waren es 20 Prozent, im Jahr 2004 noch 18 Prozent und im Jahr 2003 nur 16 Prozent. Für das laufende Jahr wird sich die Quote aller Voraussicht nach auf etwa 30 Prozent erhöhen. „Unternehmen mit mindestens 10 Beschäftigten verfügen zu 95 Prozent über einen Online-Zugang“, sagte Prof. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Bundesverbandes. Auch in den traditionellen Branchen sei das Internet mittlerweile wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit.

Deutschland über dem EU-Durchschnitt

Im Vergleich mit den anderen europäischen Ländern ist die Internetnutzung am Arbeitsplatz in Deutschland überdurchschnittlich. EU-weit gingen im Jahr 2006 nur 22 Prozent der Arbeitnehmer online. Die skandinavischen Länder standen dabei an der Spitze: Dänemark mit 46 Prozent, Finnland mit 39 Prozent sowie Schweden mit 38 Prozent. In Österreich lag die Quote bei 29 Prozent. In Ost- und Südeuropa zeigte sich ein anderes Bild. Für Polen wurden 13 und für Rumänien 7 Prozent ermittelt.

Regeln rund um das Surfen im Büro

In Deutschland entscheidet allein der Arbeitgeber, ob die Beschäftigten im Job auch aus persönlichen Anlässen surfen dürfen. Lässt er die private Internetnutzung zu, so kann er sie entweder generell gestatten oder auf bestimmte Websites oder Tageszeiten beschränken. Wenn eine konkrete Regelung fehlt, könnten Gerichte dies eventuell als Duldung werten. Der Verband empfiehlt Arbeitnehmern, sich in der Personalabteilung nach bestehenden Richtlinien zu erkundigen. Sofern der Arbeitgeber privates Surfen erlaubt, darf er das Onlineverhalten der Mitarbeiter nur im Ausnahmefall kontrollieren. Bei einem Verbot darf er jedoch stichprobenartig prüfen, ob der Arbeitnehmer nur dienstlich online ist. Nutzt ein Mitarbeiter das Internet am Arbeitsplatz unerlaubt, so kann dies eine Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten darstellen. Bevor der Chef ihn feuern darf, muss er ihn jedoch erst einmal abgemahnt haben. Der Verband bietet zu diesem Thema einen Leitfaden an.

Rubrik Verschiedenes


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