Vorsicht bei Internet-Tauschbörsen
Der Preis einer CD oder DVD ist nicht selten höher als die monatliche Gebühr der DSL Anbieter für eine Flatrate. Wer deshalb Tauschbörsen nutzt, um Musik und Filme einfach aus dem Internet herunterzuladen, sollte darauf achten, stets mit einem leeren Eingangsordner online zu sein. Das empfahl heute die Verbraucherzentrale Sachsen. Wer nach dem Herunterladen einer Datei ein urheberrechtlich geschütztes Werk an Dritte zum Download bereit stelle, mache sich strafbar.
Eingangsordner regelmäßig leeren
Um an einer Tauschbörse wie eMule teilnehmen zu können, muss eine Software auf dem PC installiert werden, die dabei einen Ordner einrichtet, in dem alle herunter geladenen Dateien gespeichert werden. Während einer Online-Session ist dieser Ordner für die Tauschbörse offen, so dass die darin enthaltenen Dateien für andere Teilnehmer zum Download bereit stehen. Während das bloße Herunterladen von Dateien strafrechtlich belanglos sei, könne das Anbieten strafbar sein, warnen die Verbraucherschützer.
Kostenpflichtige Abmahnung droht
Dies machten sich die Anwälte der Rechteinhaber zunutze. Die Staatsanwaltschaft sei im Falle einer Strafanzeige verpflichtet, die Nutzerdaten zu ermitteln und an die Anwälte weiterzuleiten. Schnell sei dann eine teure Abmahnung an den Nutzer versandt. Die Verbraucherzentrale hatte sich für eine Bagatellklausel im deutschen Urheberrecht eingesetzt, nach der die Strafbarkeit in solchen Fällen entfällt. Das Parlament hat das neue Urhebergesetz mittlerweile jedoch ohne eine solche Klausel verabschiedet.
Rubrik Verschiedenes
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