EU klagt im VDSL-Streit gegen Deutschland
Die EU-Kommission will die Novelle des deutschen Telekommunikationsgesetzes nicht akzeptieren und zieht daher vor den Europäischen Gerichtshof. Die Novelle sieht vor, dass die Telekom ihr derzeit im Bau befindliches Hochgeschwindigkeitsnetz, das sich über 50 Großstädte in Deutschland erstrecken und jedem Endkunden eine Bandbreite von 50 Mbit/s bieten soll, nicht für andere Anbieter öffnen muss. Bis zum Urteil kann jedoch ein Jahr vergehen.
Brüssel besteht auf Öffnung des VDSL Netzes
Der Streit dreht sich um die Frage, zu welchen Bedingungen die Deutsche Telekom ihre milliardenschweren Investitionen in das Hochgeschwindigkeitsnetz nutzen darf. Der Bonner Konzern betrachtet es als Basis für neue Angebote und will die Preise, zu denen andere Anbieter das Netz nutzen können, selbst festlegen. Die EU hält VDSL dagegen nicht für einen neuen Markt, sondern nur für eine neue Variante der bereits bestehenden Netze der Deutschen Telekom, besteht daher auf einer staatlichen Regulierung und wirft der Bundesregierung vor, sie wolle, um bundeseigene Aktien besser verkaufen zu können, den Kurs der Deutschen Telekom steigern. Im Mai hatte Brüssel erneut eine Korrektur des Gesetzes gefordert und Deutschland ein Ultimatum gesetzt.
Deutsche Telekom hatte Regulierungsschutz verlangt
Im Oktober 2005 hatte der damalige Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke im Oktober 2005 den Aufbau des Netzes ankündigt und zugleich einen Schutz vor Regulierung gefordert, um zumindest die so genannten Pionier-Gewinne abschöpfen zu können. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich daraufhin für einen entsprechenden Gesetzespassus eingesetzt.
Rubrik Verschiedenes
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